Beratungslehrer
Sprechstunden
Sie finden uns im A-Gebäude im Obergeschoss
Themen
Für Schüler, Eltern und Lehrer stehen an unserer Schule zwei
Beratungslehrkräfte zur Verfügung, die eine besondere Ausbildung
haben und für die besondere Regeln gelten, die den Ratsuchenden Schutz
garantieren. Die Beratungslehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, absolut
vertraulich und unabhängig zu beraten.
Die Beratungslehrer sind nicht auf bestimmte Themen beschränkt. Man kann
sich mit jedem Problem an sie wenden, zum Beispiel in folgenden
Fällen:
- Schwierigkeiten mit den Anforderungen der Schule
- Konflikte in der Schule
- Probleme außerhalb der Schule (z. B. Sucht, Gewalt, Trennung)
Wenn es sinnvoll erscheint, vermitteln die Beratungslehrer andere, eventuell
auch außerschulische Angebote.
Was wir für Sie tun
Im Vordergrund stehen die individuelle Beratung und die Freiwilligkeit. Die
Ratsuchenden können einzeln, in Gruppen oder mit Unterstützern zum
Beratungsgespräch kommen.
Vor allem ist den Beratungslehrern wichtig, dass ihre Beratung vertraulich ist.
Sie sind sogar aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Schweigen
verpflichtet. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel müssen auch Beratungslehrer
die Polizei informieren, wenn Straftaten zu verhindern sind; aber das wird
grundsätzlich vor einem Beratungsgespräch geklärt.
Die Beratungslehrer bieten an, im Gespräch mit den Ratsuchenden
individuelle Lösungen zu entwickeln. In der Regel lassen sie
zunächst den Ratsuchenden berichten, erzählen, sprechen, reden. Das
geht allmählich in eine Beschreibung des Problems und was es für den
Ratsuchenden bedeutet über. Die Beratungslehrer unterstützen
durch gemeinsame Analyse und das Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten.
Insoweit verstehen die Beratungslehrer ihr Angebot als Hilfe zur
Selbsthilfe.
Ein manchmal wichtiges Plus ist, dass Beratungslehrer das „System
Schule“ und die verschiedenen Perspektiven und Standpunkte der an ihm
Beteiligten gut kennen. Das kann bei der Entwicklung von Problemlösungen
sehr helfen.