Beratungslehrerin
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Für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte gibt es an unserer Schule eine
Beratungslehrerin: mich. Ich habe eine besondere Ausbildung und für mich gelten besondere
Regeln, die den Ratsuchenden Schutz garantieren. Ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, absolut
vertraulich und unabhängig zu beraten.
Ich bin nicht auf bestimmte Themen beschränkt. Man kann
sich mit jedem Problem an mich wenden, zum Beispiel in folgenden
Fällen:
- Schwierigkeiten mit den Anforderungen der Schule
- Konflikte in der Schule
- Probleme außerhalb der Schule (z. B. Sucht, Gewalt, Trennung)
Wenn es sinnvoll erscheint, vermittle ich auch außerschulische Angebote.
Was ich für Sie tun kann
Im Vordergrund stehen die individuelle Beratung und die Freiwilligkeit. Die Ratsuchenden
können einzeln, in Gruppen oder mit Unterstützern zum Beratungsgespräch kommen.
Vor allem ist mir wichtig, dass die Beratung vertraulich ist. Ich bin aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen zum Schweigen verpflichtet. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel muss ich die Polizei,
wenn Straftaten zu verhindern sind; aber das wird grundsätzlich vor einem
Beratungsgespräch geklärt.
Ich biete an, im Gespräch mit den Ratsuchenden individuelle Lösungen zu entwickeln.
In der Regel erzählt zunächst die ratsuchende Person. Das geht allmählich in eine
Beschreibung des Problems und was es für den Ratsuchenden bedeutet über. Ich
unterstütze durch gemeinsame Analyse und das Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten.
Insoweit verstehe ich mein Angebot als Hilfe zur Selbsthilfe.
Ein manchmal wichtiges Plus ist, dass ich als Beratungslehrerin das „System
Schule“ und die verschiedenen Perspektiven und Standpunkte der an ihm
Beteiligten gut kenne. Das kann bei der Entwicklung von Problemlösungen
sehr helfen.
Petra Huge